Die 10 Gebote für Frauen von Feuerwehrmännern

 

 

 

Das 1. Gebot
Die Partnerin eines Feuerwehrmannes hat sich ganz zur
Feuerwe
hr gehörig zu fühlen.

Das 2. Gebot
Die Frau hat dafür zu sorgen, dass der Mann pünktlich
und regelmässig zur Übung erscheint.

Das 3. Gebot
Wenn sich der Mann nach der Übung noch im Kameraden-
kreis aufhält ( feuchte Übung ) und dadurch verspätet nach
Hause kommt, darf er nicht mit Schimpfen empfangen
werden, denn auch diese Übungen sind Bestandteil des
Feuerwehrdienstes.

Das 4. Gebot
Die Feuerwehruniform ist so zu bewahren, dass sie jeder -
zeit griffbereit ist.

Das 5. Gebot
Bei einem Alarm hat die Frau noch rascher als der Mann
aufzustehen, demselben alle Kleidungsstücke zu reichen,
damit er schneller zum Gerätehaus kommt.

Das 6. Gebot
Die Stiefel sind eventuell im Laufschritt dem Manne nach-
zutragen, damit er nicht in Strümpfen zum Brandort
kommt.

Das 7. Gebot
Das Liegen auf dem Zipfel des Nachthemdes vom Manne
oder das Festhalten am Schlafanzug bei Brandalarm ist
streng verboten und kann dadurch Bestrafung nach sich
ziehen, dass der Mann zu spät zur Einsatzstelle kommt.

Das 8. Gebot
Wenn der Mann nass und durchfroren von der Einsatz -
stelle nach Hause kommt, ist das Bett gut vorzuwärmen,
damit sich der Mann bestimmt nicht erkältet !

Das 9. Gebot
Die vom Einsatzdienst verschmutzten Kleider sind ge -
wissenhaft und ohne Murren zu reinigen, denn sie sind
das Ehrenkleid des Feuerwehrmannes ( als Gegen -
leistung kann die Frau eine Anzahl Küsse oder das
Reinigen ihrer Schuhe verlangen ! )

Das 10. Gebot
Sämtliche Gebote sind genau zu befolgen und nach
25 Jahren hat die Feuerwehrfrau eine Ehrenurkunde für
gewissenhafte Pflichterfüllung von der Feuerwehr zu
erwarten.

 

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